Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3, früher als BGV A3-Prüfung geläufig, ist in Deutschland Pflicht und sollte fester Bestandteil im Sicherheitskonzept Ihres Unternehmens sein.
Was bei der Sicherheitsprüfung wichtig ist (die man in vier Kategorien unterteilt) und wie sie funktioniert, erfahren Sie hier:
Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind:
“elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.”
Was sind Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen alle elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen, mit einem Stecker ausgestattet sind und deren Gewicht kleiner als 23 kg sind.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:
-- | Büro-Geräte (Computer, Monitore, Drucker, Bürolampen, usw.) | |
-- | Elektrische Werkzeuge oder Kleinmaschinen (Bohrhammer, Bohrmaschine, Rührgerät, Industreisauger,Verlängerungsleitungen, usw.) | |
-- | Haushaltsgeräte (Staubsauger, Föhn, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, usw.) |
Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen, die die folgenden drei Schritte umfasst, welche in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:
-- | Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung | |
-- | Funktionsprüfung | |
-- | Durchführung der vorgeschriebenen Messungen je nach Schutzklasse und Gerätetyp |
Laut §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zu erfolgen hat:
Wie oft müssen ortsveränderliche Geräte geprüft werden?
Ihre ortsveränderlichen Elektrogeräte müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme prüfen bzw. prüfen lassen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:
-- | 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen | |
-- | 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen | |
-- | In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden, wenn die Fehlerquote unter 2% liegt. |
Wer darf ortsveränderliche Geräte geprüfen?